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Klimaschutz steht über Denkmalschutz und Mietrecht
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude diese mit erneuerbaren Energien ausstatten darf- auch mit einer Solaranlage auf dem Dach -. Damit werde zwar das Aussehen des Bauwerkes verändert, doch müssten auch beim Denkmalschutz ökologische Aspekte beachtet und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht behindert werden.
Auch in Sachen Mietrecht soll es künftig Einschränkungen zugunsten des Klimaschutzes geben: Das Justizministerium der Bundesregierung hat ein Papier entworfen, nach dem die Mieteminderungsregelung bei Bauarbeiten fallen soll. Voraussetzung ist, dass Bauarbeiten der Energieersparnis dienen und der Hauseigentümer gesetzlich zu den Sanierungen verpflichtet ist.
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