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Förderung von Anlagen für Erneuerbare Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt seit dem 12. Juli wieder Förderanträge für Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizungen entgegen. Mono-KWK-Anlagen sind jedoch vorerst von der Förderung ausgeschlossen.
Außerdem beschlossen Bundestag und Bundesrat, dass die Solarstromvergütung im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) um drei Prozent gekürzt wird - rückwirkend zum 1. Juli. Zum 1. Oktober folgt eine weitere dreiprozentige Kürzung. Damit will die Bundesregierung die Förderung an die gesunkenen Preise für Photovoltaikanlagen anpassen.
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